Seit 18. Dezember ist bekannt, dass die Berechnung der Notfallvergütung auf Grund eines Urteils des Bundessozialgerichts geändert werden muss. Hier die Meldung der KBV im Wortlaut:

Neue Abrechnungssystematik im Notfalldienst
18.12.2014 – Für den organisierten Notfalldienst gibt es eine neue Abrechnungssystematik. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesozialgerichts, nach dem der Bewertungsausschuss die Vergütung für Vertragsärzte und Krankenhäuser rückwirkend zum 1. Januar 2008 neu zu regeln hat.
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in seinem Urteil vom Dezember 2012 festgestellt, dass ambulante Notfallbehandlungen im Krankenhaus so zu vergüten sind, als ob sie von Vertragsärzten geleistet worden wären. Knackpunkt waren die Zusatzpauschalen für die Besuchsbereitschaft, die nach Ansicht des Gerichts zur Benachteiligung der Krankenhausambulanzen führen. Schließlich würden Krankenhäuser nicht am Besuchsdienst teilnehmen und somit die Zusatzpauschalen nicht abrechnen können, hieß es zur Begründung.
EBM-Nummern für Besuchsbereitschaft gestrichen
Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung neu geregelt, um dem gerecht zu werden: Die EBM-Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Vergütung der Besuchsbereitschaft werden gestrichen (GOP 01211, 01215 01217 und 01219).
Die bisherige Notfallpauschale (GOP 01210) wird in eine Tages- und eine Nachtpauschale (neue GOP 01212) unterteilt und entsprechend bewertet. Die Ärzte geben dazu auf ihrer Abrechnung die Uhrzeit der Inanspruchnahme an. Die Nebeneinanderberechnung der beiden Notfallpauschalen (GOP 01210 „Tagpauschale“ und 01212 „Nachtpauschale“) im Behandlungsfall ist ausgeschlossen.
Weiterhin werden der Besuch im organisierten Not(-fall)dienst sowie der Besuch im Rahmen der Notfallversorgung durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser aus der GOP 01411 (Dringender Besuch) ausgegliedert und in eine neue GOP 01418 überführt.
Vertragsärzte können ab sofort so abrechnen
Die Regelungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft, sodass Vertragsärzte ab sofort nach der neuen Systematik abrechnen können.
Es erfolgt keine rückwirkende Korrektur bestandskräftiger Honorarbescheide. Ob die neue Systematik bei der laufenden Abrechnung des dritten Quartals bereits angewendet werden kann, entscheiden die Kassenärztlichen Vereinigungen vor Ort.
Neue Systematik im Überblick
Notfallpauschale

Die bisherige Notfallpauschale wird zeitlich differenziert und aufgespalten in zwei GOP
GOP 01210 127 Punkte seit 1.10.2013, davor 360 Punkte
Berechnung zwischen 7 und 19 Uhr (außer an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31.Dezember)
GOP 01212 195 Punkte seit 1.10.2013, davor 550 Punkte
Berechnung zwischen 19 und 7 Uhr sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und am 24. und 31. Dezember

Bis heute erfolgte keine Aktualisierung der Stammdaten zum EBM seitens der IT der KBV. Auf meine Anfrage vom 5. Januar erhielt ich als Antwort,

es wird zeitnahe für die neuen EBM-Ziffern zum Notfalldienst eine aktualisiert Stammdatei bereitgestellt werden, leider kann ich Ihnen aktuell noch keinen verbindlichen Termin für die Bereitstellung mitteilen.

Meine Meinung: zeitnah geht anders. Zumal das Urteil des BSG aus dem Dezember 2012 stammt.