Die Daten für das 3. Quartal 2015 können abgerufen werden: KBV (74) und Regionaldaten (01-98) + Differenztabellen.

Erstmals ersetzt die Tabelle 00_xx_mengensteuerung die Tabelle 00_xx_rlv in der Regionaltabellen. Lesen Sie hierzu die dem Regionalarchiv beigefügte Dokumentation im PDF-Format (auch separat einsehbar). Die Änderung bedingt auch neue Schlüsseltabellen (BIS.200_keys).

Frohe Pfingsten!

Mit dem letzten Update sind erstmals Änderungen ausgeliefert worden, die zu unterschiedlichen Terminen in Kraft treten. Dies wirft die Frage auf, wie in BIS.100 eine Gültigkeitskomponente in die Daten der GOÄ eingeführt werden soll. Im Unterschied zum EBM ändern sich in der GOÄ/UV-GOÄ fast ausschließlich Elemente in den Nebenkosten- und Sachleistungstarifen. Dafür die gesamte Leistung (Datensatz) zu terminieren und mit neuem Wert komplett neu aufzunehmen, wäre überzogen. Sinnvoller erscheint mir, ein optionales, für jedes Element gültiges Attributepaar einzuführen:

B=“DATUM“ für Beginn bzw.
E=“DATUM“ für Ende.

Eine rückwirkende Attributierung kann nicht erfolgen, da ältere Werte kaum nachzuvollziehen sind. Jedoch habe ich das aktuelle Update um diese Gültigkeitsattribute ergänzt und als separates Download bereitstellt. Zukünftig werden die Updates diese Attribute standardmäßig enthalten.

Für BIS.200 gilt weiterhin die Lösung mit den Differenztabellen.

Ab 1. Oktober gilt ein neuer EBM, der sog. Hausarzt-EBM. Dies stellt den Einstieg in eine Reihe von Umgestaltungsmaßnahmen für die ärztliche Abrechnung dar.

Die Auswirkungen auf die Tabellenstrukturen in BIS.200 sind überschaubar:

  1. Einführung einer neuen Tabelle SUB_GOP mit folgender Struktur:
    ZIFFER, GO, KVK, BZR_ANZAHL, BZR, SUB_GOP, ZAEHLER, ZEIT, RANGE_TYP
  2. Änderung der Tabelle PRAXIS:
    das Feld Praxis wird um den Wert „2“ (für versteckt) ergänzt.

Die übrigen Tabellen des Tabellensets BIS.200 sind nicht betroffen.

Die Behandlung der Tabelle SUB_GOP ist analog der Behandlung der Tabelle ERSETZUNG. Für die in beiden Tabellen genannten Verweisziffern gilt auch der neue Wert „versteckt“. Dieser neu eingeführte Wert soll ausdrücken, dass ein unmittelbarer Eintrag der Ziffern nicht möglich sein soll, sondern die entsprechende Eintragung durch das Arztsystem auf der Basis der hinterlegten Informationen automatisch erfolgen soll. Die Korrektur des Eintrags darf nachträglich möglich sein.

Eine weitere Änderung betrifft den Referenzwert. Dieser wird auf 10 Eurocent angehoben, was zu einen Absenkung der Punktezahlen der jeweiligen Leistung führt. Für punktebasierte Budgets bedeutet dies zu einer deutlichen Absenkung der Punktevolumina.

 

Sowohl im DKG-NT aus auch im BG-T tauchte ein bisher ungelöstes Problem auf. So heißt es beispielsweise in den Allgemeinen Bestimmungen zu den Impfungen und Testungen unter Satz 4:

Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 380 bis 382, 385 bis 391 sowie 395  und 396 sind die Kosten abgegolten. Bei allen an den DKG-Reihen orientierten Testreihen, die nicht zur Standard-Testreihe gehören, werden zu den Gebühren nach Nrn. 380, 381 und 382 zusätzlich 1,85 € je Test vergütet.

Bisher waren diese Kosten unter „Besondere Kosten“ aufgeführt, was zu Irritationen führte, denn eigentlich gibt es bei diesen Ziffern keine Besonderen Kosten. Ein ähnliches Problem tauchte bei der Ziffer 379 auf. Dort heißt es in der Leistungslegende:

Testung mit patienteneigenen Substanzen nach vorheriger Beauftragung durch den Unfallversicherungsträger
Für die Vorbereitung der Testsubstanz werden zusätzlich 5,60 € (ohne spezifische Aufbereitung, nativ) bzw. 11,20 € (mit spezifischer Aufbereitung) vergütet.

Das Problem wurde nun durch hinzufügen des Elements „leistungserbringerart“ (in BIS.200 ADL) gelöst. Hierzu wurde die KEY_TAB zu Leistungserbringerart um zwei Keys erweitert: „0“ = „sowohl ambulant als auch stationär“ und „4“ = „außerhalb standardisierter Aufbereitungsweisen“.

Eine aktualisierte Version für die Pakete BIS.100 und BIS.200 steht zum Abruf bereit.

Wie bereits angekündigt weden die Bewerungstabellem ab I/09 in der Struktur den Anforderungen des Euro-EBM angepasst. Und wenn die Struktur schon mal verändert wird, so nutze ich die Gelegenheit einen Strukturmangel der Tabelle KVBEWERTUNG zu beheben.

Immer mehr regionale KVen gehen dazu über, Bewertungen nach Kostenträgern zu differenzieren. Aus diesem Grund wird in die Tabelle ein weiteres Feld (neben dem Feld VGEBIET) eingeführt: KT.

kvbewertung

Damit können Tarifzeilen identifiziert werden, welche auf die Tabellen KOSTENTRAEGER bzw. KOSTENTRAEGERGRUPPE Bezug nehmen.

Die Neuerungen im EBM 2009 („Euro-EBM“) veranlassen eine Erweiterung der Bewertungstabellen um das Feld „Versorgungsgebiet“. Zwar wird im Jahr 2009 dieses Feld nur den Regelfall abbilden, jedoch werden ab 2010 hier die unterschiedlichen Preise für über- bzw. unterversorgte Gebiete gekennzeichnet. Die Strukturen der anderen Tabellen des EBM bleiben unverändert.