Die Daten der GOÄ und UVGOÄ wurden auf die Änderungen, die ab 1. Januar 2023 gelten aktualisiert:

  • neue Bewertung der B-Positionen des Katalog S I
  • neue Ziffern in der UVGOÄ
  • Änderung der Bewertungen in der UVGOÄ

Was einige Probleme bereitete, war die Neuaufnahme der Zuschlagspositionen 411 und 411a zur aus den gemeinsamen Ziffern ausgegliederten UV-GOÄ-Position 410.
Ohne Kenntlichmachung in der Legende der 410 (Sonographie Organ) hat diese Position eine zusätzliche Bedeutung erhalten:
Sonographie von Frakturen bei Kindern und Jugentlichen bis zum 18. Geburtstag. Die Legende der 410 wurde um diesen Leistungsinhalt ergänzt. Nur so ergibt sich ein Sinn für die Positionen 411 und 411a (Kontrollsonographie von Frakturen bei Kindern und Jugendlichen) als Zuschlag für die Position 410.

Kommen Sie gut hinüber ins neue Jahr!

Zum 1. 4. 2021 wurden einige Positionen im Bereich Krankengymnastik/Pysikalische Therapie aufgewertet.
Die Servicepakete BIS.100 und BIS.200 wurden entsprechend aktualisiert.

Die ab 1. Oktober 2020 gültige Fassung der GOÄ/UV-GOÄ ist abholbereit.

Die Steigerungen der Allgemeinen Kosten, der Allgemeinen und Besonderen Heilbehandlung um 3% wurden eingearbeitet. Die Vollkosten wurden auf der Basis des ab Oktober gültigen Punktwerts von 0,101370975793 Euro neu berechnet.

Das Kapitel B 5 in der UV-GOÄ wurde neu gefasst und bildet nun die GOÄ-Reform des Kapitels B 7 vom Januar 2020 auch für die UV-GOÄ ab.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft verweist bezüglich der Vergütung des Kapitels B 7 auf den Katalog S (Krankenhaussachleistungen).

Zum 1. August 2020 wurden die Leistungen nach den Gebührenpositionen 9651 bis 9662 den Tarifen des DVE und BDE angepasst.

Die Änderungen betreffen die Diestleistungspakete BIS.100 und BIS.200 und stehen zum Abruf bereit.

Zum 1. Juli wird die Bewertung der Leistungen des Kapitels S I angepasst.
Die Aktualisierung wurde in die Leistungspakete BIS.10 und BIS.200 eingepflegt und kann abgerufen werden.

Zur Klarstellung einer Anzahlbedingung wurde der Regelkontext der GNR 3550 auf den Key „13“ (= aus dem selben Probenmaterial) geändert.

Mit dem letzten Update sind erstmals Änderungen ausgeliefert worden, die zu unterschiedlichen Terminen in Kraft treten. Dies wirft die Frage auf, wie in BIS.100 eine Gültigkeitskomponente in die Daten der GOÄ eingeführt werden soll. Im Unterschied zum EBM ändern sich in der GOÄ/UV-GOÄ fast ausschließlich Elemente in den Nebenkosten- und Sachleistungstarifen. Dafür die gesamte Leistung (Datensatz) zu terminieren und mit neuem Wert komplett neu aufzunehmen, wäre überzogen. Sinnvoller erscheint mir, ein optionales, für jedes Element gültiges Attributepaar einzuführen:

B=“DATUM“ für Beginn bzw.
E=“DATUM“ für Ende.

Eine rückwirkende Attributierung kann nicht erfolgen, da ältere Werte kaum nachzuvollziehen sind. Jedoch habe ich das aktuelle Update um diese Gültigkeitsattribute ergänzt und als separates Download bereitstellt. Zukünftig werden die Updates diese Attribute standardmäßig enthalten.

Für BIS.200 gilt weiterhin die Lösung mit den Differenztabellen.

Die bereits im Dezember veröffentlichten Aktualisierungen in der UV-GOÄ wurden um die inzwischen vereinbarten „Allgemeinen Kosten“ ergänzt.
Hinzugekommen sind zwei weitere Aktualisierungen, die sowohl die GOÄ als auch die UV-GOÄ betreffen:

  • für die GNR 1277 (Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkörpern aus der Hornhaut mit Ausfräsen des Rostringes) werden „Besondere Kosten“ in Höhe von 2.50 Euro ausgewiesen
  • für die GNR 2001 (Versorgung einer kleinen Wunde, einschl. Naht) wurden die „Besonderen Kosten“ gesplittet: bei Einsatz von Gewebekleber betragen diese nun 8.50 Euro. Bei herkömmlicher Wundversorgung mittels Naht oder Klammern gelten weiterhin 5.41 Euro.

Die jährliche Anpassung der Krankenhaus-Sachleistungen (Katalog S) steht für März ins Haus. Die Daten hierzu liegen noch nicht vor. Sie werden zeitnah bereitgestellt.

Leider ergab eine Revision der Faktoren, dass im Bereich des PKV-Standardtarifs zahlreichen Leistungen der falsche Multiplikationsfaktor zugeordnet war. Ich bitte dies zu entschuldigen. Die Faktoren wurden umfassend geprüft und korrigiert.

Zum 1. Mai sind bei einigen Leistungen im Katalog S1 (BG-T und DKG-NT) die Bewertungen geändert worden. Es handelt sich hierbei um folgende GNRn:

9207, 9401, 9407, 9409, 9410, 9412 und 9413.

Gleichzeitig wurde bei den GNRn 448 und 449 die gemeinsame GO-Zuordnung (4) aufgehoben, da die Ausschlüsse mit den Beratungsleistungen in der GOÄ und der UV-GOÄ unterschiedlich zu handhaben sind. Es existieren also die genannten GNRn doppelt, einmal mit GO-Kennzeichen 3 (GOÄ) und einmal mit 5 (UV-GOÄ).

Mit Wirkung zum 1. März 2014 wurden die Krankenhaussachleistungen (Katalog S) neu bewertet und in den Daten aktualisiert.

Mit Wirkung zum 1. April 2014 werden die Honorare für Gutachten in der UV-GOÄ neu bewertet. Auch diese Daten wurden aktualisiert und können abgerufen werden.