Ab 1. Oktober gilt ein neuer EBM, der sog. Hausarzt-EBM. Dies stellt den Einstieg in eine Reihe von Umgestaltungsmaßnahmen für die ärztliche Abrechnung dar.
Die Auswirkungen auf die Tabellenstrukturen in BIS.200 sind überschaubar:
- Einführung einer neuen Tabelle SUB_GOP mit folgender Struktur:
ZIFFER, GO, KVK, BZR_ANZAHL, BZR, SUB_GOP, ZAEHLER, ZEIT, RANGE_TYP
- Änderung der Tabelle PRAXIS:
das Feld Praxis wird um den Wert „2“ (für versteckt) ergänzt.
Die übrigen Tabellen des Tabellensets BIS.200 sind nicht betroffen.
Die Behandlung der Tabelle SUB_GOP ist analog der Behandlung der Tabelle ERSETZUNG. Für die in beiden Tabellen genannten Verweisziffern gilt auch der neue Wert „versteckt“. Dieser neu eingeführte Wert soll ausdrücken, dass ein unmittelbarer Eintrag der Ziffern nicht möglich sein soll, sondern die entsprechende Eintragung durch das Arztsystem auf der Basis der hinterlegten Informationen automatisch erfolgen soll. Die Korrektur des Eintrags darf nachträglich möglich sein.
Eine weitere Änderung betrifft den Referenzwert. Dieser wird auf 10 Eurocent angehoben, was zu einen Absenkung der Punktezahlen der jeweiligen Leistung führt. Für punktebasierte Budgets bedeutet dies zu einer deutlichen Absenkung der Punktevolumina.