Allgemein


Ich möchte Sie über ein heute geführtes Telefongespräch mit der KBV zu den Updates und Sonderupdates der Quartale 1 und 2 2021 in Kenntnis setzen:

Am Freitag, den 19. 03. 2021 wird es ein weiteres Sonderupdate für das 2. Quartal 2021 geben.

Grund: die Beschlüsse vom 8. März, die für das 3. Sonderupdate der KBV zum 1. Quartal 2021 Anlass waren, sind noch nicht in den soeben veröffentlichten Sonderupdates für das 2. Quartal 2021 eingearbeitet worden.

Die Beschlüsse zu Impfungen und Testungen werden innerhalb kürzester Zeit neu vereinbart. Die Einarbeitung in die Stammdaten und deren Veröffentlichung kann sich dadurch terminlich überschneiden, was zu weiteren Sonderupdates führt.

Leider nutzen die regionalen KVen diese Sonderupdates, um ihrerseits auch nicht mit der Corona-Situation zusammenhängende Nachbesserungen zu veröffentlichen. Das erleichtert die Arbeit nicht – im Gegenteil.

Wie die KBV in ihrem Rundschreiben vom 11. März mitteilte:

Die durch die KBV vergebenen Pseudo-GOP stellen keine verpflichtende Vorgabe für die Anwendung im jeweiligen KV-Bereich dar. Sofern KVen andere Pseudoziffern oder Verfahren vorsehen, können diese verwendet werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren die Vertragsärzte in ihrem Bereich über den anzuwendenden Ziffernkreis. Eine Aktualisierung der regionalen Stammdateien ist nicht geplant.

Die KBV hat überraschend (?) für das 2. Quartal ein umfängliches Sonderupdate veröffentlicht, in welchem die neuesten Beschlüsse zur Pandemie ihre Wirkung auf den EBM abbilden. Die geänderten Tabellen einschl. Differenzprotokolle können in einem Update-Archiv heruntergeladen werden. Im Hauptarchiv wurden die geänderten Tabellen aktualisiert.

Diese Änderungen betreffen auch zahlreiche Regional-KVen. Die Auswirkungen werden also in den nächsten Tagen auch zu Sonderupdates der Regionaldaten führen.

Für die Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, ist ausschließlich der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung maßgebend.

  • Nur wenn die Lieferung oder Leistung im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 ausgeführt wird, gilt der abgesenkte Steuersatz von 16% (bzw. 5%).
  • Der Tag des Vertragsabschlusses, der Rechnungserteilung oder der Vereinnahmung des Entgelts sind unerheblich.
  • Insofern müssen Rechnungen über nach dem 30. Juni 2020 (und vor dem 1. Januar 2021) zu erbringende Leistungen grundsätzlich mit dem für diesen Zeitraum geltenden Umsatzsteuersatz (16% bzw. 5%) fakturiert werden.
  • Werden dagegen Rechnungen über bis zum 30. Juni 2020 erbrachte Leistungen erst nach diesem Zeitpunkt erteilt, ist noch der bis 30. Juni 2020 gültige Steuersatz (19% bzw. 7%) anzuwenden.
  • Entsprechende Grundsätze sind dann auch bei der vorgesehenen Rückumstellung (Wiederanhebung der Umsatzsteuersätze) zum 1. Januar 2021 zu beachten.

Für die Rechnungstellung Juli 2020 bedeutet das:

  • Es kommt der Steuersatz von 19% zur Anwendung, da die Leistungen sämtlich vor dem 1. 7. erbracht wurden.
  • Für das erste Quartal 2021 wird wie für das vierte Quartal 2020 der abgesenkte Steuersatz von 16% angewendet, da die Leistungs-erbringung im Reduktionszeitraum erfolgt (August bzw November 2020).

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandämie hat die Bundesärztekammer zeitlich befristete Abrechungsempfehlungen gegeben. Diese können auf der Internetseite der BÄK eingesehen werden. Hier der Link (öffnet in neuem Fenster).

Abrechnungsempfehlungen sind nicht Bestandteil der GOÄ, sondern nach den Vorschriften des § 6 (2) der GOÄ abgeleitete Positionen aus Leistungen des GOÄ-Katalogs. Die BÄK gibt von Zeit zu Zeit Hinweise, welche Leistungen sich zur Ableitung eignen und wie abrechnungstechnisch zu verfahren sei (z.B. Steigerungsfaktor).

Auf Grund der vertragslichen Unverbindlichkeit sind Abrechnungsempfehlungen nicht im Lieferumfang der BIS-Daten enthalten.

Die Regionaldaten (01 – 98) für das 3. Quartal können abgerufen werden.

Die zeitgleich (am 15. 5. 20) mit den Update für das 3. Quartal nachträglich veröffentlichten Regionaldaten für das 2. Quartal sind obsolet, da sie durch dieses Update abgedeckt sind.
Die betrifft die KVen 20 (Westfalen-Lippe), 38 (Nordrhein), 51 (Rheinland-Pfalz) und 52 (Baden-Württemberg).

 

Die Quartalsdaten der KBV (74) können abgeholt werden. Wie immer sind alle Änderungen in den Differenztabellen dokumentiert.

Die Regionaldaten (01-98) folgen bis Ende der Woche.

Bleiben Sie gesund!

Guten Tag

um die Kommunikationswege zwischen Ihnen und mir zu verkürzen, habe ich entschieden, Slack einzusetzen.
Ich verspreche mir hiervon kürzere Antwortzeiten und eine größere Transparenz bezüglich möglicherweise aufgetretener Fehler in den Daten.
Datüber hinaus erscheint es mir in Hinblick auf die bevorstehende GOÄ Neufassung sinnvoll, Ihre Bedürfnisse besser zu berücksichtigen und die Daten, die ja wie angekündigt für Anpassungen/Änderungen offener sein sollen, mit einer brauchbaren Versionshistorie auszustatten.

Folgende Channels stehen auf Slack zur Verfügung:

  • #allgemein
  • #bis-daten
  • #fehlermeldungen
  • #workinprogress
  • #offtopic

Sie können, falls Sie Interesse haben, via Email einen Einladungslink zu Slack anfordern.

Heute ist der 2. Oktober. Seit gestern gelten die um 3% gesteigerten Nebenkosten auch für den DKG-NT. Eine Aktualisierung liegt bisher nicht vor.

4. Oktober: weiterhin keine Aktualisierung verfügbar …

8. Oktober: immer noch nichts. E-Mail anfragen bleiben unbeantwirtet, auf telefonische Anfragen lautet die Standardantwort „Wir kümmern uns drum.“

14. Oktober: Immer noch keine Aktualisierung verfügbar, obwohl ich via Email die Zusicherung für die Aktualisierung bis spätestens heute bekam

16. Oktober: der unbefriedigende Zustand dauert an – keine Daten

Mein Hoster informiert mich soeben:

Mitteilung: wir reagieren unmittelbar auf eine Sicherheitslücke in der zentralen Linux-Bibliothek glibc, die heute publik wurde. Die Gefahr besteht, dass ein Angreifer übers Netz Linux/Unix-Systeme als Root-Nutzer übernehmen kann. Aufgrund der Tatsache, dass online bereits Anleitungen zur Ausnutzung der Sicherheitslücke kursieren, muss sofort präventiv reagiert werden. Um die Sicherheit Ihrer Systeme und Daten zu gewährleisten, werden unsere System-Administratoren deshalb noch heute aktualisierte glibc-Pakete aufspielen. Dies bedingt in der Folge einen Reboot der Server. Ein durch die Wartung bedingter zeitlich begrenzter Ausfall der Systeme lässt sich somit nicht vermeiden.

Zeitfenster für Reboot:
Startzeit: 17.02.2016, 23:00 h

Voraussichtliche Ausfallzeit: ca. 5 Minuten
Voraussichtliches Ende: 18.02.2016, 03:00 h

Das bedeutet ab heute nacht bis morgen früh kann es vorkommen, dass Sie kurzzeitig keine Verbindung zum Abruf der Daten herstellen können. Diese Störung wird jedoch einmalig sein, nur lässt sich nicht sagen, wann mein Server innerhalb des Serverparks an der Reihe sein wird.

Dass Windows 10 und seine Apps ständig im Hintergrund Informationen mit den Servern von Microsoft austauscht, ist bekannt. Aber wissen Sie auch welche Daten da ausgetauscht werden. Es gibt ein kostenloses Tool, das Ihnen hierüber die Kontrolle zurückgibt: O&O ShutUp 10. Scützen Sie ihre Privatsphare und holen Sie sich ein Stück Selbstbestimmung zurück.

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