Ich möchte Sie über ein heute geführtes Telefongespräch mit der KBV zu den Updates und Sonderupdates der Quartale 1 und 2 2021 in Kenntnis setzen:
Am Freitag, den 19. 03. 2021 wird es ein weiteres Sonderupdate für das 2. Quartal 2021 geben.
Grund: die Beschlüsse vom 8. März, die für das 3. Sonderupdate der KBV zum 1. Quartal 2021 Anlass waren, sind noch nicht in den soeben veröffentlichten Sonderupdates für das 2. Quartal 2021 eingearbeitet worden.
Die Beschlüsse zu Impfungen und Testungen werden innerhalb kürzester Zeit neu vereinbart. Die Einarbeitung in die Stammdaten und deren Veröffentlichung kann sich dadurch terminlich überschneiden, was zu weiteren Sonderupdates führt.
Leider nutzen die regionalen KVen diese Sonderupdates, um ihrerseits auch nicht mit der Corona-Situation zusammenhängende Nachbesserungen zu veröffentlichen. Das erleichtert die Arbeit nicht – im Gegenteil.
Wie die KBV in ihrem Rundschreiben vom 11. März mitteilte:
Die durch die KBV vergebenen Pseudo-GOP stellen keine verpflichtende Vorgabe für die Anwendung im jeweiligen KV-Bereich dar. Sofern KVen andere Pseudoziffern oder Verfahren vorsehen, können diese verwendet werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren die Vertragsärzte in ihrem Bereich über den anzuwendenden Ziffernkreis. Eine Aktualisierung der regionalen Stammdateien ist nicht geplant.