Wie die KBV heute mitteilte, wurde für einige Ziffern ein ungültiges Höchstalter angegeben. Entsprechend dem Fehlerhinweis der KBV wurde die betroffene Tabelle korrigiert und ausgetauscht.
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6 März 2008
Wie die KBV heute mitteilte, wurde für einige Ziffern ein ungültiges Höchstalter angegeben. Entsprechend dem Fehlerhinweis der KBV wurde die betroffene Tabelle korrigiert und ausgetauscht.
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